** Ausgestrahlt und publiziert wird diese Pressemitteilung über die der Staatsregierung möglichen Mittel, wie beispielsweise Fernsehen, Internetpräsenzen und Anschläge an offiziellen, staatlichen Gebäuden wie der Stadthalle. Die Behördenleiter erhalten eine gesonderte Kopie. @Kennedy @Barry_Clark @Eulchen @Benni25 **
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
hiermit verkünde ich, dass sich ab dem 01.09.2019 das Verfahren bezüglich Dienstaufsichtsbeschwerden (DAB) grundlegend ändern wird.
Zum 01.09.2019 wird beim Präsidialamt das Office of Inspector General eingerichtet. Dort wird der Inspector General sowie der Deputy Inspector General angesiedelt werden. Beide bilden die zentrale und elementare Bearbeitungs- und Ermittlungsstelle für Dienstaufsichtsbeschwerden.
Das Verfahren zur Einreichung von DABs ändert sich daher wie folgt: Interne DABs (Mitarbeiter gegen Mitarbeiter) werden intern bei der Behördenleitung eingereicht und von dieser bearbeitet. Externe DABs (Behörde A gegen Behörde B oder Bürger gegen Behörde) sind beim Office of Inspector General schriftlich einzureichen. Auch Beschwerden gegen die Behördenleitung müssen beim Office of Inspector General eingereicht werden. Die Inspector Generals sind fachlich bestens geschult und vor allem unparteiisch. Nur sie können rein objektiv die Lage bewerten und zu einem tragfähigen Ergebnis kommen. Sie werden die notwendigen Ermittlungen veranlassen und durchführen, um zu einem fairen und gerechten Ergebnis zu kommen. Die Entscheidungen sind nur vor Gericht anfechtbar.
Unterstützt werden die Inspector Generals durch das Präsidialamt, das Innen- sowie das Justizministerium. Die Mitarbeiter dieser Ressorts stehen beratend zur Seite.
Wir erhoffen uns dadurch eine kompetentere, schnellere und transparente Bearbeitung der Beschwerden. Die Wahrung der Beschuldigtenrechte ist essentiell für einen Rechtsstaat wie unserem.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Berenson
MINISTERPRÄSIDENT
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
hiermit verkünde ich, dass sich ab dem 01.09.2019 das Verfahren bezüglich Dienstaufsichtsbeschwerden (DAB) grundlegend ändern wird.
Zum 01.09.2019 wird beim Präsidialamt das Office of Inspector General eingerichtet. Dort wird der Inspector General sowie der Deputy Inspector General angesiedelt werden. Beide bilden die zentrale und elementare Bearbeitungs- und Ermittlungsstelle für Dienstaufsichtsbeschwerden.
Das Verfahren zur Einreichung von DABs ändert sich daher wie folgt: Interne DABs (Mitarbeiter gegen Mitarbeiter) werden intern bei der Behördenleitung eingereicht und von dieser bearbeitet. Externe DABs (Behörde A gegen Behörde B oder Bürger gegen Behörde) sind beim Office of Inspector General schriftlich einzureichen. Auch Beschwerden gegen die Behördenleitung müssen beim Office of Inspector General eingereicht werden. Die Inspector Generals sind fachlich bestens geschult und vor allem unparteiisch. Nur sie können rein objektiv die Lage bewerten und zu einem tragfähigen Ergebnis kommen. Sie werden die notwendigen Ermittlungen veranlassen und durchführen, um zu einem fairen und gerechten Ergebnis zu kommen. Die Entscheidungen sind nur vor Gericht anfechtbar.
Unterstützt werden die Inspector Generals durch das Präsidialamt, das Innen- sowie das Justizministerium. Die Mitarbeiter dieser Ressorts stehen beratend zur Seite.
Wir erhoffen uns dadurch eine kompetentere, schnellere und transparente Bearbeitung der Beschwerden. Die Wahrung der Beschuldigtenrechte ist essentiell für einen Rechtsstaat wie unserem.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Berenson
MINISTERPRÄSIDENT