Public Affairs Division| Office of the Chief of Police
Pressemitteilung vom Chief of Police, 30.01.2016
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
das Office of the Chief of Police hat in Zusammenarbeit des Office of Operations den Entschluss getroffen Sie über folgende Problematik im Bezug auf Unfälle im Straßenverkehr hinzuweisen:
Sorgen Sie, soweit möglich, immer dafür freie Bahn zu schaffen, wenn Sie an einem Verkehrsunfall beteiligt sind!
Definiert wird ein Verkehrsunfall in der Republik San Andreas im Zusammenhang mit einer Straftat (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, ugs.: Fahrerflucht) als ein zumindest für einen Unfallbeteiligten unvorhergesehenes plötzliches Ereignis, das im ursächlichen Zusammenhang mit dem Straßenverkehr und seinen typischen Gefahren steht und einen Sachschaden, der nicht völlig belanglos ist, oder einen Personenschaden zur Folge hat. Zusammenstöße sind nicht erforderlich, es reicht der Zusammenhang im Handeln eines Verkehrsteilnehmers mit dem Verkehrsunfall. Personenschäden sind grundsätzlich anzeigepflichtig.(!) Sonst muss die Polizei nicht zu einem Verkehrsunfall gerufen werden, wenn nur Sachschaden entstanden ist und keiner der Beteiligten die Polizei verlangt.
Je nach beteiligten Verkehrsteilnehmern kann zwischen Autounfall, Motorradunfall, Lkw-Unfall, Fahrradunfall und Fußgängerunfall unterschieden werden.
Hauptunfallursachen nach unserer Erfahrung sind:
- Missachtung der Vorfahrt/Vorrang
- Überhöhte Geschwindigkeit
- Riskantes Überholen
- Unachtsamkeit beim Abbiegen/Wenden/Rückwärtsfahren
- Fehlverhalten gegenüber Fußgängern
Eine Unfallverursachung kann bei jeglichen Sachschaden bis zu einem Entzug der Fahrerlaubnis und einem Bußgeld in Höhe von 1.000 Euro geahndet werden. Bei Personenschaden wird ein Ermittlungsverfahren aufgrund von mutmaßlicher Körperverletzung eingeleitet. Unfallverursacher ohne Fahrerlaubnis werden mit einer Haftstrafe wegen fahrlässiger Sachbeschädigung und/oder Körperverletzung bestraft.
Hand in Hand durchs Land!
Mit besten Grüßen
- Chief of Police -
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