[Pressemitteilung #101 - 17.08.2019] Volksabstimmung: Erstes Gesetz zur Änderung der Verfassung der demokratischen Republik San Andreas (1. VerfÄndG)

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  • [Pressemitteilung #101 - 17.08.2019] Volksabstimmung: Erstes Gesetz zur Änderung der Verfassung der demokratischen Republik San Andreas (1. VerfÄndG)

    Stimmen Sie für oder gegen die Gesetzesänderung? 39
    1.  
      Dafür (28) 72%
    2.  
      Dagegen (11) 28%
    ** Ausgestrahlt und publiziert wird diese Pressemitteilung über die der Staatsregierung möglichen Mittel, wie beispielsweise Fernsehen, Internetpräsenzen und Anschläge an offiziellen, staatlichen Gebäuden wie der Stadthalle. Es ist jedem wahlberechtigten Bürger des Staates San Andreas möglich, seine Stimme in der Stadthalle im Rahmen der Verfassung abzugeben. **











    Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

    gemäß Artikel 15 Absatz 1 und 2 der Verfassung unserer Demokratischen Republik San Andreas ruft Sie die amtierende Staatsregierung zur Wahl auf. Inhalt dieser Wahl ist das Erste Gesetz zur Änderung der Verfassung der demokratischen Republik San Andreas (1. VerfÄndG).

    Mit stetigem Fokus auf die Verfassung der Demokratischen Republik San Andreas und in größter Verantwortung für das Volk des Staates San Andreas beginnt die Wahl über den Erlass des Gesetzes zur Änderung der Verfassung der demokratischen Republik San Andreas am 17. August 2019 um 21:00 Uhr und endet nach drei Tagen (gemäß Artikel 15 Absatz 4 der Verfassung) am 20. August 2019 um 21:00 Uhr. Unter Berücksichtigung von Artikel 15 Absatz 5 der Verfassung tritt das Gesetz am 21.08.2019 in Kraft.




    Artikel 1
    Die Verfassung der demokratischen Republik San Andreas wird wie folgt geändert:
    1. Art. 4 [Hauptstadt, Staatsflagge] wird wie folgt geändert:
      a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: "Die Hauptstadt der Republik San Andreas ist Los Santos."
    2. Art. 8 [Wahl des Ministerpräsidenten] wird wie folgt geändert:
      a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: "Der Ministerpräsident wird in allgemeiner, direkter, freier, gleicher und geheimer Wahl vom legislativen Bürgerparlament auf drei Monate gewählt."
      b) Absatz 2 wird wie folgt gefasst: "Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt."
      c) Absatz 3 wird wie folgt gefasst: "Erreicht kein Kandidat mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen, findet eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen statt."
      d) Absatz 4 wird entfernt.
      e) Absatz 5 wird entfernt.
    3. Art. 14 [Änderungen der Verfassung] wird wie folgt gefasst:
      "(1) Die Verfassung kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut der Verfassung ausdrücklich ändert oder ergänzt.
      (2) Ein solches Gesetz bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Bürger im legislativen Bürgerparlament.
      (3) Eine Änderung der Verfassung, durch welche die in den Artikeln 1 und 2 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.
      (4) Die Verfassung verliert ihre Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem san andreanischen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."
    4. Der neue Art. 14a [Bürgerparlament] wird wie folgt gefasst:
      "(1) Das legislative Bürgerparlament besteht aus grundsätzlich jedem wahlberechtigten Bürger der Republik San Andreas.
      (2) Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat und zum Zeitpunkt der Sitzung in keiner Justizvollzugsanstalt inhaftiert ist. Wählbar ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat.
      (3) Das legislative Bürgerparlament wählt seinen Präsidenten und dessen Stellvertreter. Es gibt sich eine Geschäftsordnung.
      (4) Der Präsident übt das Hausrecht und die Polizeigewalt im Sitzungssaal aus."
    5. Art. 15 [Gesetzesvorschläge & Gesetzeserlässe] wird wie folgt gefasst:
      "(1) Gesetzesvorschläge können von der Regierung oder vom Volk eingebracht werden. Gesetzesvorschläge des Volkes können mit Hilfe einer Petition eingereicht werden, die von mindestens 25 (( OOC )) Bürgern unterzeichnet wurde. Diese Gesetzesvorschläge müssen im Bürgerparlament zur Abstimmung gebracht werden.
      (2) Über Gesetzesvorschläge wird in allgemeiner, direkter, freier und gleicher Wahl durch das legislative Bürgerparlament abgestimmt. Ein Gesetz gilt als angenommen, wenn eine einfache Mehrheit erreicht wurde.
      (3) Vom legislativen Bürgerparlament bestimmte Gesetze treten spätestens 14 Tage nach Ende der Stimmabgabe in Kraft."
    6. Art. 16 [Verkündung von Gesetzen] wird wie folgt gefasst:
      "(1) Gesetze müssen im Gesetzblatt verkündet werden, die prozentuale Stimmabgabe sowie die Beteiligung ist zu veröffentlichen. Rechtsverordnungen werden von der Stelle, die sie erlässt, ausgefertigt und im Gesetzblatt verkündet.
      (2) Jedes Gesetz und jede Rechtsverordnung soll den Tag des Inkrafttretens bestimmen. Fehlt eine solche Bestimmung gilt Art. 15 Abs. 3 entsprechend."
    Artikel 2
    Dieses Gesetz tritt mit dem Ablauf des 20.08.2019 in Kraft.

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Martin_Berenson ()