[OOC] Teamsitzungsprotokoll vom 11.08.2019

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    • [OOC] Teamsitzungsprotokoll vom 11.08.2019



      Teamsitzungsprotokoll des San Andreas Police Departments vom 11.08.2019



      Waffenscheinentzug
      • Sobald eine Verletzung des Waffengesetzes festgestellt wurde, dürfen Waffenscheine jeder Klasse abgenommen werden, ebenso dürfen Waffenscheine der Klasse 3 (CCW) bei vorhandenen PFZ Einträgen (Gewaltstraftaten) entzogen werden.
      Führerscheinentzug, Bußgeldforderung
      • Bei Verstößen gegen die StVO sind die Maßnahmen auch bei Inhaftierungen zu treffen, sämtliche Verstöße die während der Verfolgung begangen werden, dürfen in der einzahl (1), als Ticket zur Verhaftung beigefügt werden.
      Neues System für Abmeldungen
      • Zukünftig erfolgen Abmeldungen durch ein Formular, welches ab heute im internen Thread verlinkt ist.
      Neues TD Int-/Exterior
      • Die Arbeiten für beides laufen und sobald diese fertiggestellt sind werden alle benötigten Informationen preisgegeben.
      Neue Medals/Ribbons/Awards
      • In kürze erfolgt die Veröffentlichung diverser Ribbons, welche durch persönliche Leistungen erzielt werden können.
      Es ist nicht so, dass ich grundsätzlich was gegen Menschen hätte, aber ich bevorzuge sie am anderen Ende einer 100Mbit DSL Leitung.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Clair ()

    • Damien. schrieb:

      Jessica_Batson schrieb:

      "
      Waffenscheinentzug
      Sobald eine
      Verletzung des Waffengesetzes festgestellt wurde, dürfen Waffenscheine
      jeder Klasse abgenommen werden, ebenso dürfen Waffenscheine der Klasse 3
      (CCW) bei vorhandenen PFZ Einträgen entzogen werden. "

      Besser umändern. Ist Rechtswiedrig :c
      Demo?

      § 7 - Entzug des Waffenscheins und der Waffe
      (1) Einer Person müssen der Waffenschein und die Waffe entzogen werden, wenn diese
      1. eine Gewaltstraftat begangen hat,
      2. einer anderen Person eine umgangserlaubnispflichtige Waffe überlässt, verkauft oder baut, ohne dass jene Person im Besitz der erforderlichen Waffenscheinklasse ist,
      3. eine Waffe unerlaubter Weise baut,
      4. Umgang mit einer verbotenen Waffe gem. § 6 hat,
      5. mit einer Waffe wider die Bestimmungen aus § 3 umgeht, es sei denn, dass dies durch Notwehr erforderlich ist.
      (2)
      Waffenschein und Waffe dürfen des Weiteren entzogen werden, wenn die
      Person nicht vorsichtig oder sachgemäß mit der Waffe umgeht.


      Bei einem PFZ Eintrag mit Flucht, nicht bezahltes Ticket oder Fahren ohne Führerschein wäre somit rechtswiedrig :I

      Beitrag von Noel. ()

      Dieser Beitrag wurde vom Autor aus folgendem Grund gelöscht: Siehe Clair's Beitrag ().
    • Jessica_Batson schrieb:

      "
      Waffenscheinentzug
      Sobald eine
      Verletzung des Waffengesetzes festgestellt wurde, dürfen Waffenscheine
      jeder Klasse abgenommen werden, ebenso dürfen Waffenscheine der Klasse 3
      (CCW) bei vorhandenen PFZ Einträgen entzogen werden. "


      Besser umändern. Ist Rechtswiedrig :c


      KATALOG: REGELN UND EINSCHRÄNKUNGEN
      Die Lizenzträgerin oder der Lizenzträger trägt die volle Verantwortung für Verletzungen an einer Person, für Verletzungen die den Tod einer Person hervorrufen oder für den Tod einer Person die durch die Nutzung des Waffenschein 3 CCW zurückzuführen sind. Ebenfalls ist die Lizenzträgerin oder der Lizenzträger verantwortlich sollten durch die Nutzung des Waffenschein 3 CCW Schäden am Eigentum der Demokratischen Republik San Andreas als auch dem Eigentum seiner Bürgerinnen und Bürger auftreten. Im Falle eines Verstoßes gegen das Waffengesetz behält sich die Demokratische Republik San Andreas vor, den Waffenschein mit Angabe geltender Gründe zu entziehen. Genannte Gründe sind im Waffengesetz zu finden.


      Die Lizenzträgerin oder der Lizenzträger genehmigt der Demokratischen Republik San Andreas und seinen Behörden uneingeschränkt und frei zu ermitteln, solange die Demokratische Republik San Andreas und seine Behörden es für notwendig empfinden. Diese Ermittlungsfreiheit findet seine Schranken in den Gesetzen der Demokratischen Republik San Andreas und ist auch durch diese einzugrenzen. Die Lizenzträgerin oder der Lizenzträger ist sich bewusst, dass der Waffenschein 3 CCW durch Angabe einer plausiblen Begründung, wie beispielsweise:
      • Alkoholkonsum, während einer Schusswaffe am Körper geführt wird
      • Einfluss von Medizin oder Droge, ungeachtet ob beabsichtigt oder nicht zugeführt
      • Verweigerung der Ausweispflicht gegenüber der Demokratischen Republik San Andreas und seiner Behörde und Verweigerung der Übergabe nach Anweisung der genehmigten Schusswaffe nach Waffenschein 3 CCW
      • Erschwerung oder Behinderung der Erfüllung der Aufgaben und Pflichten der Demokratischen Republik San Andreas, speziell seiner Behörden
      • Präsentation, Handel und Verkauf im betrieblichen Stil der genehmigten Schusswaffe ohne gültige Waffenhändlerlizenz
      Der Lizenzträgerin oder dem Lizenzträger ist bewusst, dass jede Verletzung der Regelungen und Einschränkungen im Gebrauch des Waffenschein 3 CCWs mit dem Entzug und der Waffenscheinerhaltssperre auf Lebenszeit geahndet werden kann. Der Lizenzträgerin oder dem Lizenzträger ist zudem bewusst, dass selbige Ablaufkriterien für den Waffenschein 3 CCW gelten, wie sie auch für den Waffenschein 1, 2 und 3 gelten. Ist der Waffenschein 3 abgelaufen, so ist auch der Waffenschein 3 CCW abgelaufen.Ich akzeptiere und bestätige die Kenntnisnahme sämtliche mir auferlegten Regelungen und Einschränkungen, die durch den Besitz des Waffenschein 3 CCW einhergehen und bin mir bewusst, dass bei Zuwiderhandlung der Waffenschein entzogen werden kann.
      Zitat aus'm CCW Antragsformular.

      Noch Fragen? ;)

      PARATES SEMPER PRO JUSTITIA
      FACIT OMNIA VOLUNTA




      Verirrter Flugschüler (während einem Überlandflug):
      "Unknown airport with a Cessna 150 circling overhead. Identify yourself, please"
    • Clair schrieb:

      Jessica_Batson schrieb:

      "
      Waffenscheinentzug
      Sobald eine
      Verletzung des Waffengesetzes festgestellt wurde, dürfen Waffenscheine
      jeder Klasse abgenommen werden, ebenso dürfen Waffenscheine der Klasse 3
      (CCW) bei vorhandenen PFZ Einträgen entzogen werden. "

      Besser umändern. Ist Rechtswiedrig :c
      KATALOG: REGELN UND EINSCHRÄNKUNGEN
      Die Lizenzträgerin oder der Lizenzträger trägt die volle Verantwortung für Verletzungen an einer Person, für Verletzungen die den Tod einer Person hervorrufen oder für den Tod einer Person die durch die Nutzung des Waffenschein 3 CCW zurückzuführen sind. Ebenfalls ist die Lizenzträgerin oder der Lizenzträger verantwortlich sollten durch die Nutzung des Waffenschein 3 CCW Schäden am Eigentum der Demokratischen Republik San Andreas als auch dem Eigentum seiner Bürgerinnen und Bürger auftreten. Im Falle eines Verstoßes gegen das Waffengesetz behält sich die Demokratische Republik San Andreas vor, den Waffenschein mit Angabe geltender Gründe zu entziehen. Genannte Gründe sind im Waffengesetz zu finden.


      Die Lizenzträgerin oder der Lizenzträger genehmigt der Demokratischen Republik San Andreas und seinen Behörden uneingeschränkt und frei zu ermitteln, solange die Demokratische Republik San Andreas und seine Behörden es für notwendig empfinden. Diese Ermittlungsfreiheit findet seine Schranken in den Gesetzen der Demokratischen Republik San Andreas und ist auch durch diese einzugrenzen. Die Lizenzträgerin oder der Lizenzträger ist sich bewusst, dass der Waffenschein 3 CCW durch Angabe einer plausiblen Begründung, wie beispielsweise:
      • Alkoholkonsum, während einer Schusswaffe am Körper geführt wird
      • Einfluss von Medizin oder Droge, ungeachtet ob beabsichtigt oder nicht zugeführt
      • Verweigerung der Ausweispflicht gegenüber der Demokratischen Republik San Andreas und seiner Behörde und Verweigerung der Übergabe nach Anweisung der genehmigten Schusswaffe nach Waffenschein 3 CCW
      • Erschwerung oder Behinderung der Erfüllung der Aufgaben und Pflichten der Demokratischen Republik San Andreas, speziell seiner Behörden
      • Präsentation, Handel und Verkauf im betrieblichen Stil der genehmigten Schusswaffe ohne gültige Waffenhändlerlizenz
      Der Lizenzträgerin oder dem Lizenzträger ist bewusst, dass jede Verletzung der Regelungen und Einschränkungen im Gebrauch des Waffenschein 3 CCWs mit dem Entzug und der Waffenscheinerhaltssperre auf Lebenszeit geahndet werden kann. Der Lizenzträgerin oder dem Lizenzträger ist zudem bewusst, dass selbige Ablaufkriterien für den Waffenschein 3 CCW gelten, wie sie auch für den Waffenschein 1, 2 und 3 gelten. Ist der Waffenschein 3 abgelaufen, so ist auch der Waffenschein 3 CCW abgelaufen.Ich akzeptiere und bestätige die Kenntnisnahme sämtliche mir auferlegten Regelungen und Einschränkungen, die durch den Besitz des Waffenschein 3 CCW einhergehen und bin mir bewusst, dass bei Zuwiderhandlung der Waffenschein entzogen werden kann.
      Zitat aus'm CCW Antragsformular.
      Noch Fragen? ;)
      Nun, eine Flucht ist kein verstoß gegen das Waffengesetz. Eine Erschwerung aber schon. Wenn man aber Freipinkler ist und dafür ein PFZ Eintrag wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses bekommt, sehe ich da keine Erschwerung oder Behinderung, wenn ich mich trotzdem kooperativ zu den Behörden verhalte. Pflichten bezieht sich wohl eher auf den Waffenschein. Das man die Waffen rechtsgemäß verschließt.

      Ist aus meiner Sicht immernoch rechtswiedrig. (Auch wenn ich wohl Amateur-Anwalt wäre) Warum sollte man nen Freipinkler nun den Waffenschein entziehen? Um es mal an ein konkretes Beispiel zu hängen.
    • Wildpinkler begehen meiner Rechtsauffassung ja nur eine Ordnungswidrigkeit. Das ist kein legitimer Entzugsgrund, da Ordnungswidrigkeit nicht gleich Straftat.

      Waffenschein 1-3 sind Entzugsgründe bspw. Körperverletzung und Gefährliche Körperverletzung wie Illegaler Waffenbesitz, uvm.

      Waffenschein 3 CCW ist ein Entzugsgrund auch die Flucht oder der Widerstand - er erschwert den Organen der Republik damit zu fungieren. Jemandem eine Waffe anzuvertrauen und ihn dazu berechtigen sie am Mann zu führen, wenn er dann vor einer simplen Verkehrskontrolle flieht wäre unverantwortlich.
    • Kingston schrieb:

      Wildpinkler begehen meiner Rechtsauffassung ja nur eine Ordnungswidrigkeit. Das ist kein legitimer Entzugsgrund, da Ordnungswidrigkeit nicht gleich Straftat.

      Waffenschein 1-3 sind Entzugsgründe bspw. Körperverletzung und Gefährliche Körperverletzung wie Illegaler Waffenbesitz, uvm.

      Waffenschein 3 CCW ist ein Entzugsgrund auch die Flucht oder der Widerstand - er erschwert den Organen der Republik damit zu fungieren. Jemandem eine Waffe anzuvertrauen und ihn dazu berechtigen sie am Mann zu führen, wenn er dann vor einer simplen Verkehrskontrolle flieht wäre unverantwortlich.


      Kurzgefasst: Klasse 3 ist sensibler zu Behandeln als 1 & 2.

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      FACIT OMNIA VOLUNTA




      Verirrter Flugschüler (während einem Überlandflug):
      "Unknown airport with a Cessna 150 circling overhead. Identify yourself, please"
    • Mystiic schrieb:

      Sind die restlichen Themen Intern? Kommt mir so vor, als ob die Sitzung 5 Minütig war, obwohl ich es anders kenne.
      Ja, der Großteil der Themen ist intern. (H-C/C v.a.)

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      Verirrter Flugschüler (während einem Überlandflug):
      "Unknown airport with a Cessna 150 circling overhead. Identify yourself, please"
    • Twennyone. schrieb:

      Sorgt das neue Abmelde-System dafür, dass man sich nicht mehr dauer-abmelden kann?
      Weil die Plätze ja gerade ziemlich limitiert sind aber viele der Leute, welche in der Fraktion
      sind, nie auf Streife sind.
      Das Problem wird momentan in Angriff genommen. Es wird, statistisch - wie du weißt - erfasst, wer wie viele Onlinestunden fasst. Entsprechend dann wird selektiert.
    • Clair schrieb:

      Jessica_Batson schrieb:

      "
      Waffenscheinentzug
      Sobald eine
      Verletzung des Waffengesetzes festgestellt wurde, dürfen Waffenscheine
      jeder Klasse abgenommen werden, ebenso dürfen Waffenscheine der Klasse 3
      (CCW) bei vorhandenen PFZ Einträgen entzogen werden. "


      Besser umändern. Ist Rechtswiedrig :c
      KATALOG: REGELN UND EINSCHRÄNKUNGEN
      Die Lizenzträgerin oder der Lizenzträger trägt die volle Verantwortung für Verletzungen an einer Person, für Verletzungen die den Tod einer Person hervorrufen oder für den Tod einer Person die durch die Nutzung des Waffenschein 3 CCW zurückzuführen sind. Ebenfalls ist die Lizenzträgerin oder der Lizenzträger verantwortlich sollten durch die Nutzung des Waffenschein 3 CCW Schäden am Eigentum der Demokratischen Republik San Andreas als auch dem Eigentum seiner Bürgerinnen und Bürger auftreten. Im Falle eines Verstoßes gegen das Waffengesetz behält sich die Demokratische Republik San Andreas vor, den Waffenschein mit Angabe geltender Gründe zu entziehen. Genannte Gründe sind im Waffengesetz zu finden.


      Die Lizenzträgerin oder der Lizenzträger genehmigt der Demokratischen Republik San Andreas und seinen Behörden uneingeschränkt und frei zu ermitteln, solange die Demokratische Republik San Andreas und seine Behörden es für notwendig empfinden. Diese Ermittlungsfreiheit findet seine Schranken in den Gesetzen der Demokratischen Republik San Andreas und ist auch durch diese einzugrenzen. Die Lizenzträgerin oder der Lizenzträger ist sich bewusst, dass der Waffenschein 3 CCW durch Angabe einer plausiblen Begründung, wie beispielsweise:
      • Alkoholkonsum, während einer Schusswaffe am Körper geführt wird
      • Einfluss von Medizin oder Droge, ungeachtet ob beabsichtigt oder nicht zugeführt
      • Verweigerung der Ausweispflicht gegenüber der Demokratischen Republik San Andreas und seiner Behörde und Verweigerung der Übergabe nach Anweisung der genehmigten Schusswaffe nach Waffenschein 3 CCW
      • Erschwerung oder Behinderung der Erfüllung der Aufgaben und Pflichten der Demokratischen Republik San Andreas, speziell seiner Behörden
      • Präsentation, Handel und Verkauf im betrieblichen Stil der genehmigten Schusswaffe ohne gültige Waffenhändlerlizenz
      Der Lizenzträgerin oder dem Lizenzträger ist bewusst, dass jede Verletzung der Regelungen und Einschränkungen im Gebrauch des Waffenschein 3 CCWs mit dem Entzug und der Waffenscheinerhaltssperre auf Lebenszeit geahndet werden kann. Der Lizenzträgerin oder dem Lizenzträger ist zudem bewusst, dass selbige Ablaufkriterien für den Waffenschein 3 CCW gelten, wie sie auch für den Waffenschein 1, 2 und 3 gelten. Ist der Waffenschein 3 abgelaufen, so ist auch der Waffenschein 3 CCW abgelaufen.Ich akzeptiere und bestätige die Kenntnisnahme sämtliche mir auferlegten Regelungen und Einschränkungen, die durch den Besitz des Waffenschein 3 CCW einhergehen und bin mir bewusst, dass bei Zuwiderhandlung der Waffenschein entzogen werden kann.
      Zitat aus'm CCW Antragsformular.
      Noch Fragen? ;)
      Der Hinweis in einem Antragsformular kann keine Ermächtigungsgrundlage zum Entzug des Waffenscheins sein und ist rechtlich ohne jede Bedeutung.
      Es bleibt bei den gesetzlichen Entziehungsgründen.

      Die Waffenscheine sind also bei einem Entzug nach § 7 Abs. 1 WaffG exakt gleich zu behandeln. Nur ein Entzug aufgrund § 7 Abs. 2 WaffG lässt eine Differenzierung zu, weil es sich dabei um eine Ermessensentscheidung handelt.

      Flucht ist keine Gewaltstraftat und verwirklicht auch nicht die übrigen Tatbestände. Ergo darf der Waffenschein nicht entzogen werden.
    • Tobi_Adroit schrieb:

      Clair schrieb:

      Jessica_Batson schrieb:

      "
      Waffenscheinentzug
      Sobald eine
      Verletzung des Waffengesetzes festgestellt wurde, dürfen Waffenscheine
      jeder Klasse abgenommen werden, ebenso dürfen Waffenscheine der Klasse 3
      (CCW) bei vorhandenen PFZ Einträgen entzogen werden. "


      Besser umändern. Ist Rechtswiedrig :c
      KATALOG: REGELN UND EINSCHRÄNKUNGEN
      Die Lizenzträgerin oder der Lizenzträger trägt die volle Verantwortung für Verletzungen an einer Person, für Verletzungen die den Tod einer Person hervorrufen oder für den Tod einer Person die durch die Nutzung des Waffenschein 3 CCW zurückzuführen sind. Ebenfalls ist die Lizenzträgerin oder der Lizenzträger verantwortlich sollten durch die Nutzung des Waffenschein 3 CCW Schäden am Eigentum der Demokratischen Republik San Andreas als auch dem Eigentum seiner Bürgerinnen und Bürger auftreten. Im Falle eines Verstoßes gegen das Waffengesetz behält sich die Demokratische Republik San Andreas vor, den Waffenschein mit Angabe geltender Gründe zu entziehen. Genannte Gründe sind im Waffengesetz zu finden.


      Die Lizenzträgerin oder der Lizenzträger genehmigt der Demokratischen Republik San Andreas und seinen Behörden uneingeschränkt und frei zu ermitteln, solange die Demokratische Republik San Andreas und seine Behörden es für notwendig empfinden. Diese Ermittlungsfreiheit findet seine Schranken in den Gesetzen der Demokratischen Republik San Andreas und ist auch durch diese einzugrenzen. Die Lizenzträgerin oder der Lizenzträger ist sich bewusst, dass der Waffenschein 3 CCW durch Angabe einer plausiblen Begründung, wie beispielsweise:
      • Alkoholkonsum, während einer Schusswaffe am Körper geführt wird
      • Einfluss von Medizin oder Droge, ungeachtet ob beabsichtigt oder nicht zugeführt
      • Verweigerung der Ausweispflicht gegenüber der Demokratischen Republik San Andreas und seiner Behörde und Verweigerung der Übergabe nach Anweisung der genehmigten Schusswaffe nach Waffenschein 3 CCW
      • Erschwerung oder Behinderung der Erfüllung der Aufgaben und Pflichten der Demokratischen Republik San Andreas, speziell seiner Behörden
      • Präsentation, Handel und Verkauf im betrieblichen Stil der genehmigten Schusswaffe ohne gültige Waffenhändlerlizenz
      Der Lizenzträgerin oder dem Lizenzträger ist bewusst, dass jede Verletzung der Regelungen und Einschränkungen im Gebrauch des Waffenschein 3 CCWs mit dem Entzug und der Waffenscheinerhaltssperre auf Lebenszeit geahndet werden kann. Der Lizenzträgerin oder dem Lizenzträger ist zudem bewusst, dass selbige Ablaufkriterien für den Waffenschein 3 CCW gelten, wie sie auch für den Waffenschein 1, 2 und 3 gelten. Ist der Waffenschein 3 abgelaufen, so ist auch der Waffenschein 3 CCW abgelaufen.Ich akzeptiere und bestätige die Kenntnisnahme sämtliche mir auferlegten Regelungen und Einschränkungen, die durch den Besitz des Waffenschein 3 CCW einhergehen und bin mir bewusst, dass bei Zuwiderhandlung der Waffenschein entzogen werden kann.
      Zitat aus'm CCW Antragsformular.Noch Fragen? ;)
      Der Hinweis in einem Antragsformular kann keine Ermächtigungsgrundlage zum Entzug des Waffenscheins sein und ist rechtlich ohne jede Bedeutung.Es bleibt bei den gesetzlichen Entziehungsgründen.

      Die Waffenscheine sind also bei einem Entzug nach § 7 Abs. 1 WaffG exakt gleich zu behandeln. Nur ein Entzug aufgrund § 7 Abs. 2 WaffG lässt eine Differenzierung zu, weil es sich dabei um eine Ermessensentscheidung handelt.

      Flucht ist keine Gewaltstraftat und verwirklicht auch nicht die übrigen Tatbestände. Ergo darf der Waffenschein nicht entzogen werden.
      Lies dir bitte nochmal die Rot markierten Stellen durch. Da steht explizit etwas dazu drinnen. Jeder Antragsteller stimmt entsprechenden Regeln zu - Wer sich nicht daran hält, muss mit den Konsequenzen leben.

      PARATES SEMPER PRO JUSTITIA
      FACIT OMNIA VOLUNTA




      Verirrter Flugschüler (während einem Überlandflug):
      "Unknown airport with a Cessna 150 circling overhead. Identify yourself, please"
    • So, es ist ganz simple würde ich mal sagen.

      Die Rot markierten Stellen sind für den Antrag, tretten diese ein. so kann dieser Abgelehnt werden. (jedoch nicht als alleiniger Grund)

      Tritt ein Verstoß gg. das WG und/oder ein Schaden am Eigentum des Staates, so kann der WSK 3 entzogen werden (erste Rote Stelle)

      Die zweite Rote Stelle sagt nichts aus, da diese keinen Vollständigen Zusammenhang mit anderen Punkten bildet. (Siehe: "Die Lizenzträgerin oder der Lizenzträger ist sich bewusst, dass der Waffenschein 3 CCW durch Angabe einer plausiblen Begründung, wie beispielsweise: [... Satz wird nicht vervollständigt]") Somit kann dieser Punkt bei der Anmeldung nicht in Kraft treten und es muss das WG angewandt werden. Im diesen ist der Fall klar geregelt und es darf die Straftat Flucht nicht mit dem Entzug des Waffenscheines belangt werden.



      Retiered Police Sergeant II Tobias Toronto
      Dienstnummer 313 End of Watch




      lightroom (25.11.2018 | 16:53) : Ich bin doch nicht Blöd und heiß Winterer bin beim SAPD und stelle mein Fahrzeug falsch ab.
      Manche Männer bemühen sich lebenslag, das Wesen einer Frau zu verstehen. Andere befassen sich mit weniger schwierigen Dingen wie zum Beispiel die Relativitätstheorie.
      -Alber Einstein

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von SebastianZ ()

    • Clair schrieb:

      Lies dir bitte nochmal die Rot markierten Stellen durch. Da steht explizit etwas dazu drinnen. Jeder Antragsteller stimmt entsprechenden Regeln zu - Wer sich nicht daran hält, muss mit den Konsequenzen leben.
      Es ist vollkommen egal, was in diesem Hinweis steht.
      Die Entscheidung, wann Waffe oder Waffenschein abgenommen werden, hat der Gesetzgeber getroffen. Es ist der Verwaltung nicht möglich, diese Entscheidung mit einem Hinweis zu übergehen.

      Es geht zwar teilweise schon, dass man gegenüber der Verwaltung auf seine Freiheitsrechte verzichtet, sodass auch ohne Ermächtigungsgrundlage gehandelt werden könnte (dieser Eindruck soll hier offenbar erweckt werden), aber erstens kann man nicht auf dieses Recht verzichten, bevor es einem überhaupt eingeräumt wurde und zweitens käme die Verwaltungsentscheidung, dass der Waffenschein nur ausgegeben wird, wenn obige Zustimmung erteilt wurde, einer nötigenden Umgehung der legislativen Entscheidung gleich. Das wäre ein Ermessenmissbrauch.
      Wie man es auch dreht und wendet. Wird der Waffenschein abgelehnt, weil obige Zustimmung versagt wird, wäre das rechtswidrig. Wird er erteilt, weil obige Zustimmung gegeben wird, ist die Zustimmung gegenstandslos.

      Um der Sache die letzte Deutlichkeit zu verleihen: Dass die Verwaltung so ohne Weiteres die Entscheidung des Gesetzgebers erweitert/ übergeht, ohne dafür ermächtigt zu sein, sollte jedem Anhänger einer Demokratie sauer aufstoßen.