[Pressemitteilung #99 - 02.08.2019] Volksabstimmung: Gesetz zur Änderung der Straßenverkehrsordnung und zur Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen (StVO-Änd-RVE-G)

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  • [Pressemitteilung #99 - 02.08.2019] Volksabstimmung: Gesetz zur Änderung der Straßenverkehrsordnung und zur Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen (StVO-Änd-RVE-G)

    Stimmen Sie für oder gegen die Gesetzesänderung? 44
    1.  
      Dafür (31) 70%
    2.  
      Dagegen (13) 30%
    ** Ausgestrahlt und publiziert wird diese Pressemitteilung über die der Staatsregierung möglichen Mittel, wie beispielsweise Fernsehen, Internetpräsenzen und Anschläge an offiziellen, staatlichen Gebäuden wie der Stadthalle. Es ist jedem wahlberechtigten Bürger des Staates San Andreas möglich, seine Stimme in der Stadthalle im Rahmen der Verfassung abzugeben. **









    Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

    gemäß Artikel 15 Absatz 1 und 2 der Verfassung unserer Demokratischen Republik San Andreas ruft Sie die amtierende Staatsregierung zur Wahl auf. Inhalt dieser Wahl ist das Gesetz zur Änderung der Straßenverkehrsordnung und zur Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen.

    Mit stetigem Fokus auf die Verfassung der Demokratischen Republik San Andreas und in größter Verantwortung für das Volk des Staates San Andreas beginnt die Wahl über den Erlass des Gesetzes zur Reformierung der Gerichtsbarkeiten am 02. August 2019 um 18:30 Uhr und endet nach drei Tagen (gemäß Artikel 15 Absatz 4 der Verfassung) am 05. August 2019 um 18:30 Uhr. Unter Berücksichtigung von Artikel 15 Absatz 5 der Verfassung tritt das Gesetz am 07.08.2019 in Kraft.




    Artikel 1
    Die Straßenverkehrsordnung (StVO) in der Fassung vom 30. Januar 2019 wird wie folgt geändert:
    1. § 17 (Sonderrechte) wird wie folgt geändert:
      a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: "Von den Vorschriften dieses Gesetzes sind die Regierung, das SAPD, das DOC, das DPOS, das SARC und die freiwilligen Rettungsdienste und Feuerwehren befreit, sofern sie über eine entsprechende Genehmigung der Regierung verfügen und das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist."
    2. § 18 (Eignung von Fahrzeuge für den Straßenverkehr) wird wie folgt geändert:
      a) Absatz 3 wird zu Absatz 4.
      b) Der neue Absatz 3 wird wie folgt gefasst: "Behörden, die dem Polizeigesetz gem. § 1 Abs. 3 PolG unterliegen, sind im Rahmen der Ausführung ihrer polizeilichen Aufgaben dazu legitimiert,
      1. eine elektrische oder mechanische Erhöhung der Geschwindigkeitsobergrenze (Abs. 2 Nr. 4) in ausgewählte Dienstfahrzeuge zu installieren. Diese Installation muss durch das Innenministerium bewilligt werden.
      2. diese Erhöhung der Geschwindigkeitsobergrenze zu nutzen, sofern die Situation es erfordert."

    Artikel 2
    Das Waffengesetz (WaffG) in der Fassung vom 09. Dezember 2018 wird wie folgt geändert:
    1. Nach § 9 (Verkauf von Waffen) wird folgender § 10 (Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen) angefügt:
      "Die Regierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Grundsätze des Umgangs mit Waffen (§ 3) sowie die Grundsätze des Waffenscheins (§ 4) zu regeln. Diese können die Vorschriften des Waffengesetzes ersetzen."

    Artikel 3
    Das Beamtengesetz (BG) in der Fassung vom 01. August 2018 wird wie folgt geändert:
    1. Nach § 5 (Disziplinarmaßnahmen) wird folgender § 6 (Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen) angefügt:
      "Die Regierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung nähere Vorschriften über die Pflichten und Rechte der Beamten (§ 4) sowie das Disziplinarverfahren (§ 5) zu erlassen."

    Artikel 4
    Dieses Gesetz tritt mit dem Ablauf des 06.08.2019 in Kraft.








  • Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

    beschlossen durch das Volk gemäß Art. 15 der Verfassung, tritt das Gesetz zur Änderung der Straßenverkehrsordnung und zur Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen (StVO-Änd-RVE-G) in Kraft (( 31 dafür, 13 dagegen, einfache Mehrheit erreicht )).






    Gesetz zur Änderung der Straßenverkehrsordnung und zur Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen (StVO-Änd-RVE-G)





    Zur Änderung des Strafgesetzbuches hat das san andreanische Volk gem. Art. 15 der Verfassung das folgende Gesetz beschlossen.

    Artikel 1
    Die Straßenverkehrsordnung (StVO) in der Fassung vom 30. Januar 2019 wird wie folgt geändert:
    • § 17 (Sonderrechte) wird wie folgt geändert:
      a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: "Von den Vorschriften dieses Gesetzes sind die Regierung, das SAPD, das DOC, das DPOS, das SARC und die freiwilligen Rettungsdienste und Feuerwehren befreit, sofern sie über eine entsprechende Genehmigung der Regierung verfügen und das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist."
    • § 18 (Eignung von Fahrzeuge für den Straßenverkehr) wird wie folgt geändert:
      a) Absatz 3 wird zu Absatz 4.
      b) Der neue Absatz 3 wird wie folgt gefasst: "Behörden, die dem Polizeigesetz gem. § 1 Abs. 3 PolG unterliegen, sind im Rahmen der Ausführung ihrer polizeilichen Aufgaben dazu legitimiert,
      1. eine elektrische oder mechanische Erhöhung der Geschwindigkeitsobergrenze (Abs. 2 Nr. 4) in ausgewählte Dienstfahrzeuge zu installieren. Diese Installation muss durch das Innenministerium bewilligt werden.
      2. diese Erhöhung der Geschwindigkeitsobergrenze zu nutzen, sofern die Situation es erfordert."
    Artikel 2
    Das Waffengesetz (WaffG) in der Fassung vom 09. Dezember 2018 wird wie folgt geändert:
    • Nach § 9 (Verkauf von Waffen) wird folgender § 10 (Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen) angefügt:
      "Die Regierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Grundsätze des Umgangs mit Waffen (§ 3) sowie die Grundsätze des Waffenscheins (§ 4) zu regeln. Diese können die Vorschriften des Waffengesetzes ersetzen."
    Artikel 3
    Das Beamtengesetz (BG) in der Fassung vom 01. August 2018 wird wie folgt geändert:
    • Nach § 5 (Disziplinarmaßnahmen) wird folgender § 6 (Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen) angefügt:
      "Die Regierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung nähere Vorschriften über die Pflichten und Rechte der Beamten (§ 4) sowie das Disziplinarverfahren (§ 5) zu erlassen."
    Artikel 4
    Dieses Gesetz tritt mit dem Ablauf des 06.08.2019 in Kraft.